Satzung des Gesamtverbandes für Kindergottesdienst in der EKD e.V.
Die Satzung des Gesamtverbandes für Kindergottesdienst in der EKD e.V. wurde immer dann überarbeitet, wenn sich Rahmenbedingungen der Arbeit deutlich veränderten.
Ein solcher deutlicher Einschnitt war im Zuge der Wende ab 1989 das (Wieder-)Zusammenkommen der kirchlichen Arbeit, also auch der Kindergottesdienst-Arbeit.
Im Jahr 2004 wurde nach ausführlichem Beratungsprozess eine gründliche Satzungsänderung beschlossen, durch die auch die Gremienstruktur klarer organisiert wurde. Seitdem gibt es eine in der Regel jährlich tagende Mitgliederversammlung und einen von ihr gewählten Vorstand, der zwei reguläre Sitzungen im Jahr hat. Darüber hinaus nehmen Vorstandsmitglieder in engem Kontakt miteinander bestimmte Aufgaben wahr.
Die Stelle eines hauptamtlichen Theologischen Sekretärs begann als 50% Stelle in unterschiedlicher Konstruktion und Besetzung. Mit der Erweiterung auf 100%, die durch die Finanzierungszusage von Seiten der EKD möglich wurde, übernahm Ulrich Walter 1995 die Stelle und nach ihm Erhard Reschke-Rank. Was mit dieser einen hauptamtlichen Theologen-Stelle und einer Teilzeit-Bürokraft in Bewegung gebracht werden konnte, ist enorm. Das Motivieren und Qualifizieren von ungezählten Ehrenamtlichen, die Vernetzung der landeskirchlichen, gottesdienstlichen Arbeit mit Kindern und das Umsetzen von gesamtkirchlichen und theologischen Themen in die Arbeit mit Kindern sind einige der Schwerpunkte der Stelle.
Als von Seiten der EKD die Finanzierung der Stelle verbunden wurde mit der der Erwartung, dass eine Kooperation mit einer geeigneten vorhandenen Einrichtung gesucht wird, entschieden Vorstand und Mitgliederversammlung nach ausführlichen Beratungen, solch einen Weg mit dem Comenius-Institut in Münster einzuschlagen.
Die Stelle wird seit 2011 unter dem Titel “Theologische Referentin für Kindergottesdienst/Kirche mit Kindern” geführt und ist mit Kirsti Greier besetzt.